Wer ist ein Wahlarzt?
Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag. Der Patient bezahlt die erbrachten Leistungen zunächst aus eigener Tasche, kann sich aber einen bestimmten Teil der Kosten von seiner Krankenkasse rückerstatten lassen.
In Österreich gibt es 22 Sozialversicherungsträger, die auch für die Krankenversicherung zuständig sind. Die Krankenkassen haben mit Ärzten Verträge, auf deren Basis die Leistungen der Ärzte in der Patientenbetreuung abgerechnet werden.
Einreichformular Krankenkasse
Einreichformular Wahlarzt WGKK / Wiener Gebietskrankenkasse
Einreichformular Wahlarzt NÖGKK / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Einreichformular Wahlarzt OÖGKK / Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
Einreichformular Wahlarzt BVA / Beamtenversicherungsanstalt
Einreichformular Wahlarzt VAEB/ Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft arbeitet in erster Linie online: https://www.meinesv.at
Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählen
9 Gebietskrankenkassen der Länder (BGKK, KGKK, NGKK, OGKK, SGKK, STGKK, TGKK, VGKK, WGKK)
6 Betriebskrankenkassen (BKK)
BKK Austria Tabak
BKK Kapfenberg
BKK Mondi
BKK Voestalpine Bahnsysteme
BKK der Wiener Verkehrsbetriebe
BKK Zeltweg
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Alle Krankenkassen sind im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vertreten. Einige Bundesländer und Gemeinden (z.B. Wien, Oberösterreich, Hallein) haben eigene Kranken- und Unfallfürsorgeanstalten (KFA), die nicht dem Hauptverband angehören. KFA Versicherte können in der Ordination Dr. Kisser über die Krankenkasse verrechnet werden.
In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenkasse automatisch entsteht, sobald eine Person beruflich tätig ist (und ein Einkommen über einer gewissen Grenze hat). Die Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung ist grundsätzlich abhängig vom Beruf und dem Bundesland, in dem diese Berufstätigkeit ausgeübt wird.